Du willst also neben deinem Beruf selbstständig machen? Erstmal herzlichen Glückwunschg.
Allerdings gibt es viele Fallen und einige Sachen die du beachten musst.
Was muss ich alles wissen?
1. Rechtsformen
Generell bist du in der Auswahl der Rechtsform komplett frei.
Ich gebe dir mal einen kleinen Überblick der möglichen Rechtsformen:
Einzelunternehmer / Kleinunternehmer
Wie der Name schon sagt, du kannst nur als einzelne Person gründen.
Beteiligen sich mehrere Personen an deiner Idee, kannst du diese Rechtsform jetzt schon vergessen.
Für alle anderen, ist dies aber womöglich die einfachste Rechtsform.
Gerade am Anfang wirst du die Umsatzgrenze wahrscheinlich erstmal nicht erreichen.
Du kannst nämlich bis zu 17.500€ Umsatz im vorherigen Kalenderjahr und bis zu 50.000€ im aktuellen Kalenderjahr machen und trotzdem noch die Kleinunternehmerregelung verwenden.
Das heißt konkret, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen musst und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen kannst.
Der Vorteil hierbei ist die extrem simple Buchhaltung, denn eine simple Excel-Tabelle reicht hier. Die Gründungskosten sind unter 50€, denn es wird nur eine Gewerbeanmeldung benötigt.
Der Nachteil: Du bist mit deinem Privatvermögen haftbar und kannst die Umsatzsteuer nicht absetzen (gerade schlecht für Händler).
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechtes)
Die GbR ist quasi wie das Einzelunternhemen für mehrere Personen.
Der riesige Nachteil ist hier, dass du auch mit deinem Privatvermögen für deinen Geschäftspartner haftbar bist.
Der Vorteil ist die simple Buchhaltung wenn die Kleinunternehmerregelung verwendet wird.
UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft ist die „kleine GmbH“. Da die englische Limited hier lange Konkurenz gemacht hat, hat der Gesetzgeber diese Rechtform ins Leben gerufen.
Es wird nämlich nur eine Mindestkapital von einem Euro benötigt. In der Realität sähe es dann aber so aus, dass man direkt nach der Gründung wegen der Notarkosten insolvent wäre.
Daher zahlen die meisten Leute hier ca 300-500€ ein.
Wie der Name schon vermuten lässt, ist das Privatvermögen hier geschützt und man haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Eine Gründung mit mehreren Personen ist ebenfalls möglich.
Dafür ist nun eine doppelte Buchführung nötig und das Unternehmen muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Der Vorteil: Die geringe Haftbarkeit und die Möglichkeit, die Umsatzsetuer absetzen zu können.
Der Nachteil: Die Gründungskosten deutlich höher, als bei den vorher genannten Rechtsformen und die laufenden Kosten (z.B für Buchhaltung und Steuerberater sind höher)
2. Steuern
Gewerbesteuer
Für alle nicht Freiberufler, ist ab einem Gewinn von 24.500€ die Gewerbesteuer fällig.
Umsatzsteuer
Kommt wie vorher beschrieben auf die Rechtsform an.
Sobald du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzt, musst du auch die Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommenssteuer
Jenachdem, wie viel du bereits mit deiner Arbeit verdienst, wirst du auch hier besteurt.
Es gibt hier aber einige Pauschbeträge. Wenn du unter 410€ Gewinn in einem Jahr hast, musst die diesen gar nicht versteuern.
Solltest du diesen Betrag aber überschreiten, musst du diese Einkünfte auch versteuern. Als Kleinunternehmer machst du dafür die EÜR und reichst diese zusammen mit deiner normalen Steuerklärung und der Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) beim Finanzamt ein.
3. Versicherungen
Krankenversicherung
Wie ist das mit Krankenversicherung wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Ziemlich genial: Solange die Nebentätigkeit die hauptberuflichen Einkünfte nicht überschreitet und du nicht mehr als 18 Stunde pro Woche nebenberuflich arbeitest, kannst du deine gesetzliche Krankenversicherung weiterhin nutzen.
Bei Studenten, in der Vorlesungszeit, sind es übrigens 20 Stunden pro Woche, alles darüber bedürfte dann einer anderen Krankenversicherung.
Sozialversicherungen
Das oben beschriebende gilt weitesgehend auch bei der Rentenversicherung.
Ausnahmen sind hier rentenversicherungspflichtige, selbständige Tätigkeiten. Zu diesen zählen z.B Handwerker und Selbstständige im Bereich Bildung und Pflege.
Die Unfallversicherung ist da etwas komplizierter. Leider greift die Unfallversicherung aus dem Hauptberuf nicht, wenn bei der selbstständigen Tätigkeit etwas passiert.
Eine seperate Unfallversicherung kann unter Umständen also sehr sinnvoll sein.
4. Hinzuverdienstgrenzen
Nebenberuflich: keine Hinzuverdienstgrenze
ALG1: 165€ pro Monat
ALG2: 100€ pro Monat
Studenten die BAföG erhalten: 400€ pro Monat
5. Maximale Arbeitszeit
Die Arbeitszeit, die du in deine nebenberufliche Tätigkeit steckst interessiert nur die Krankenversicherung.
Solltest du die 18 Stunden pro Woche überschreiten, bist du nicht mehr krankenversichert. Dem Gewerbeamt, ist es dabei völlig egal, wie lange du arbeitest.
Falls nötig, kann dann eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Wie sieht es für Arbeitssuchende oder Arbeitlose aus?
Wenn du unter 15 Stunden pro Woche arbeitest, zählt die Bundesagentur für Arbeit dich als nebenberuflich, damit verließt du nicht den Anspruch auf ALG1 oder ALG2.
6. Achtung vor der Scheinselbstständigkeit
Was ist die Scheinselbstständigkeit?
Die Scheinselbstständigkeit ist ein sozialversicherungsrechtlicher Status. Dieser hat enorme Auswirkungen auf die jeweiligen Versicherungsbeiträge und die rechtliche Betrachtung.
So wird ein Scheinselbstständiger wie ein Arbeitnehmer behandelt, daher müsste diese Person auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Schau dir deswegen die hier gelisteten Kriterien an und überprüfe wie viele dieser Aussagen auf dich zutreffen.
- Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
- Du bist überwiegend nur für einen Kunden tätig (Richtwert: 84% des Umsatzes).
- Du kannst nicht selbst frei über deine Arbeitszeit entscheiden.
- Du kannst deine Arbeitsstätte nicht frei wählen.
- Du wirbst nicht um neue Kunden.
- Du setzt deine Preise und Stundensätze nicht selbst fest.
- Du gehst bei deinem Kunden einer Tätigkeit nach, die du zuvor im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung verrichtet hast.
Bei mir trifft nur ein Punkt zu, sollten bei dir 3 oder mehr zutreffen, ist das ein deutliches Indiz, dass du Scheinselbstständig bist.
7. Regeln des Arbeitgebers
In Deutschland besteht das Recht der freien Berufswahl. Daher kannst du frei wählen was für einen Beruf, oder Berufe du ausüben mächtest.
Klauseln in deinem Arbeitsvertrag, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten sind übrigens rechtwidrig.
Daher ist ist eigentlich auch nicht notwendig deinem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Die einzige Regel ist, dass der Hauptberuf durch die Nebentätigkeit nicht eingeschränkt sein darf.
Um das genau feststellen zu können gibt es folgende Kriterien:
- Die Nebentätigkeit darf die Leistung beim Job nicht reduzieren.
- Du darfst mit der Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber keine Konkurenz machen
- Du musst eine klare Trennlinie zwischen Haupt- und Nebenjob ziehen
- Du darfst maximal 20% mehr Stunden in deinen Nebenjob stecken, als in deine Normalarbeitszeit
- Du darfst Krankheit oder Urlaub nicht nutzen, um in deiner Selbstständigkeit durchzustarten
- Du darfst dem Arbeitgeber nicht in irgend einer anderen Form schaden.
Wenn du alle der obenstehenden Kritereien befolgst, musst du deinen Arbeitgeber rechtlich gesehen darüber nicht informieren.
Transparenz ist für ein langfristiges Verhältnis zuträglich. Daher muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen, denn so sind Beamte dazu verpflichtet ihre nebenrufliche Selbstständigkeit im vorhinein bestätigen zu lassen.
Für Auszubildende ist die Regelung ebenfalls anders, da solltest du dich dann nochmal genauer informieren.
Wie kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
Nachdem wir nun über alle wichtigen Informationen gesprochen haben, ist natürlich die Frage, wie man sich nun nebenberuflich Selbstständig macht.
Ich finde, dass ein Online Business einfach so unglaublich viele Vorteile mit sich bringt.
Grundsätzlich haben Online Geschäftmodelle aber eines folgendes gemeinsam:
- Du baust dir Reichweite auf
- Du monetarisiertst die Reichweite in irgend einer Form
Bei beiden Punkten gibt es jetzt super viele Möglichkeite dies zu tun.
Reichweite aufbauen
Du kannst dir Reichweite organisch aufbauen, also hochwertige Inhalte auf allen Plattformen veröffentlichen und „warten“, oder du kannst mit bezahlter Werbung schnell Reichweite erkaufen.
Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.
Der organische Weg ist nachhaltiger und langfristig gesehene auch deutlich rentabler, dafür muss man halt 9-12 Monate warten, bis man irgendwelche Resultate sieht und noch länger, damit es dann richtig profitabel wird.
Bei bezahlter Werbung ist der Vorteil der schnelle Zuwachs und die einfache Messbarkeit.
Reichweite monetarisieren
Wenn du es einmal geschafft hast eine gewisse Reichweite aufzubauen, hast du die freie Auswahl.
Entweder du erstellst dein eigenes Produkt und verkaufst es, oder bietest eine Dienstleistung an, welche ein Problem deiner Folgerschaft löst.
Oder du verkaufst deine Reichweite in Form von Werbung, Kooperationen und Shoutouts.
Natürlich kannst du auch beides gleichzeitig machen.
Wenn dir immer noch eine Idee fehlt, habe ich 13 Geschäftideen um dich selbstständig zu machen.